Um einen Antrag auf Ernennung eines Sachwalters zu stellen, muss ein schriftlicher Antrag an das Vormundschaftsgericht gestellt werden.
Das Verfahren ist durch kurze Fristen charakterisiert: vom Datum der Hinterlegung des Antrags in der Gerichtskanzlei an, ernennt der Vormundschaftsrichter innerhalb von 60 Tagen einen Sachwalter, nachdem er die begünstigte Person persönlich angehört hat, und seine Bedürfnisse und den Gesundheitszustand festgestellt hat.
Im Dringlichkeitsfall kann der Vormundschaftsrichter innerhalb kurzer Zeit nach Hinterlegung des Antrags einen provisorischen Sachwalter ernennen. Dies in Situationen, in denen sofortige Schutzmaßnahmen für die beeinträchtige Person erforderlich sind (zum Beispiel Unterschrift für eine medizinische Behandlung, unaufschiebbare Zahlungen, Risiken der Täuschung durch Dritte…).