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Ab dem 01.03.2022 tritt das Einheitliche und Universelle Familiengeld - Assegno unico e universale (AUU) in Kraft. Die finanzielle Unterstützung wird monatlich für den Zeitraum zwischen März eines jeden Jahres und Februar des darauffolgenden Jahres an die Familien ausgezahlt und hängt von der wirtschaftlichen Lage der Familie ab, wie sie durch die ISEE ermittelt wird. Das einheitliche und universelle Familiengeld ersetzt die Steuerfreibeträge für Kinder unter 21 Jahren und die Familienzulagen (ANF), die nur mehr bis zum 28.02.2022 auf dem Lohnstreifen ausbezahlt werden.

Das einheitliche und universelle Familiengeld wird direkt vom INPS ausbezahlt. Die entsprechenden Anträge können bereits ab dem 01.01.2022 gestellt werden kann.

Der Antrag kann der Interessierte über das INPS-Webportal unter Verwendung des SPID, eines elektronischen Personalausweises oder einer Nationalen Dienstleistungskarte oder über ein Patronat stellen, wobei die dort angebotenen Dienstleistungen kostenlos sind.