Die Gerichtskanzlei der freiwilligen Gerichtsbarkeit beim Landesgericht Bozen ist geöffnet, jedoch muss der Publikumsverkehr - aufgrund der derzeitigen Umstände- auf das geringste Maß und nur in dringenden Fällen beschränkt werden. Dringende Anfragen können hinterlegt werden, wobei der Dringlichkeitsgrund anzugeben ist.
Alle Verhandlungen der Vormundschaftsrichter bis zum 15.04.2020 sind vertagt worden. Die entsprechenden Mitteilungen sind in Ausarbeitung.
Für weitere Informationen können Sie uns von Montag bis Freitag von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr und von 14.30 bis 17.00 (ausser Freitag) unter 0471 1882232 erreichen, so wie mittels Email: info@sostegno.bz.it