Wichtig ist der Rechtsbeistand für Familien, Freiwillige, Sozial- und Gesundheitsdienste.
Professionelle Begleitung beim Verfahren zur Ernennung des Sachwalters
Um einen Antrag auf Ernennung eines Sachwalters zu stellen, muss ein schriftlicher Antrag an das Vormundschaftsgericht gestellt werden.
Der Verein unterstützt die Antragsteller in den verschiedenen Phasen des Ernennungsverfahrens (Abfassung und Hinterlegung des Antrags, Mitteilungen mit dem Gericht, Zustellungen).
Antragstellung auf Genehmigung beim Vormundschaftsrichter
Die Aufgaben des Sachwalters sind im Ernennungsdekret genannt, so wie in den darauffolgenden Dekreten, welche den Inhalt des Ernennungsdekretes ändern. Um die Ermächtigungen des Sachwalters abzuändern, ist ein eigener schriftlicher Antrag an den Vormundschaftsrichter erforderlich.
Wenn das Ernennungsdekret die Handlungsfähigkeit der begünstigten Person hinsichtlich der Ausführung der in den Artikeln 374,375 ZGB genannten Handlungen limitiert, müssen diese ausdrücklich vom Vormundschaftsrichter genehmigt werden und können nicht einfach vom Sachwalter oder der begünstigten Person ausgeführt werden.
Der Verein kümmert sich, im Auftrag des Mitglieds, mit der Abfassung und Hinterlegung von Anträgen in der Gerichtskanzlei der Freiwilligen Gerichtsbarkeit des Landesgerichts Bozen.
Beispiele:
- Aenderung des Ernennungsdekrets
- Ankauf/Verkauf von Immobilien
- Investitionen
- Annahme/Ausschlagung der Erbschaft
Antragstellung auf Widerruf der Entmündigung oder Teilentmündigung
Wenn die Person entmündigt oder teilentmündigt ist, ist es möglich zu deren Gunsten die Ernennung eines Sachwalters zu beantragen, wobei ein anderes Verfahren einzuleiten ist. Der Vormund oder Kurator muss beim Vormundschaftsgericht die Ermächtigung beantragen, einen Rechtsbeistand zu beauftragen, welche die Person in einem Zivilverfahren auf Widerruf der Entmündigung oder Teilentmündigung vertritt. Nur dann wird die Akte des Gerichts von amts wegen an den Vormundschaftsrichter zur Ernennung eines Sachwalters weitergeleitet.
Der Verein bietet mit Unterstützung eines vertrauenswürdigen Anwalts Hilfe bei der Verfassung des Antrags auf Widerruf der Entmündigung oder Teilentmündigung an.