Ab 1. Oktober stellt das NISF keine PINs mehr aus, die den Zugang zu den Online-Diensten ermöglichen. Das Rundschreiben des NISF vom 12. August 2021, Nr. 127, legt die Vorgangsweise fest, die es ermöglicht, dass die Bürger, die sich nicht der Online-Dienste des NISF bedienen können, die Erteilung der Vollmacht zugunsten einer Person ihres Vertrauens in Anspruch nehmen können. Die Vollmacht der digitalen Identität ist auch das Instrument, mit dem die Tutoren, die Vormunde, die Sachwalter und die Ausübenden des elterlichen Sorgerechts die Rechte der vertretenden Personen und der Minderjährigen ausüben können.
Wie funktioniert es?
Das Ansuchen kann vom Delegierenden direkt an den territorialen Sitz des NISF gestellt werden. Vorzulegen sind:
- Antragsformular zur Registrierung der Vollmacht der digitalen Identität (Formblatt AA08 Download vom Portal www.inps.it);
- Kopie des Ausweises des Delegierenden.
Der Angestellte des NISF, nach Überprüfung der Identität des Ansuchenden, sorgt für die Registrierung der Vollmacht im System. Nach Abschluss des Vorganges, wenn die telematischen Kontakte vorhanden sind (E-Mail, Handy), schickt das System eine Mitteilung an den Bevollmächtigten und an den Delegierenden.
Die Registrierung der Vollmacht kann allerdings auch von einer anderen Person nur in den folgenden Fällen vorgenommen werden:
(1) Die Tutoren, die Vormunde und die Sachwalter können um die Vollmacht ansuchen entweder mit einer Eigenerklärung über die gesetzliche Vertretung oder durch die Vorlage der Dokumente, die diese beweisen. Im Falle der Eigenerklärung kann die Vollmacht erst nach Abschluss der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes der eingereichten Erklärungen bei den zuständigen Ämtern registriert werden. In diesen Fällen muss der Ansuchende folgende Dokumentation vorlegen:
- Antragsformular zur Registrierung der Vollmacht der digitalen Identität für Tutoren, Vormunde, Sachwalter und Minderjährige (Formblatt AA10 Download vom Portal www.inps.it);
- Kopie des Ausweisdokumentes des Ansuchenden;
- Kopie des Ausweisdokumentes des Beschützten;
- Eigenerklärung oder Kopie der vom Richter erlassenen Ernennung;
(1) Die Ausübenden des elterlichen Sorgerechtes können um die Registrierung der Vollmacht im Namen des Minderjährigen ansuchen. In diesem Falle muss der Ansuchende folgende Dokumentation vorlegen:
- Antragsformular zur Registrierung der Vollmacht der digitalen Identität für Tutoren, Vormunde, Sachwalter und Minderjährige (Formblatt AA10 Download vom Portal www.inps.it);
- Kopie des Ausweises des Ansuchenden;
- Eigenerklärung, die das elterliche Sorgerecht bestätigt;
(1) Die Personen, welche für längere Zeit bettlägerig, eingeliefert oder nicht imstande sind, sich aufgrund von Pathologien zum Schalter des Institutes zu begeben, können um die Registrierung der Vollmacht auch durch den Bevollmächtigten ansuchen, der folgende Dokumentation einbringen muss:
- Antragsformular zur Registrierung der Vollmacht der digitalen Identität für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht zum territorialen Sitz des NISF begeben können (Formblatt AA09 Download vom Portal www.inps.it);
- ein Gesundheitszeugnis, ausgestellt von einem Arzt des Staatlichen Gesundheitsdienstes, das bestätigt, dass der Delegierende aus Gesundheitsgründen nicht bei der territorialen Struktur des NISF vorstellig werden kann;
- Original des Ausweisdokumentes des Delegierenden;
- Kopie des Ausweisdokumentes des Bevollmächtigten;
Dauer der Vollmacht
Bei Erteilung der Vollmacht kann der Delegierende deren Dauer festlegen. Wird kein Verfallsdatum festgelegt, bleibt die Vollmacht auf unbestimmte Zeit aktiv vorbehaltlich der Möglichkeit , die Vollmacht jederzeit zu widerrufen, auch durch die persönliche digitale Identität, mit Ausnahme der Personen unter Sorgerecht, Vormundschaft, Sachwalterschaft.
Für weitere Informationen und Auskünfte können unsere Mitglieder sich an uns wenden!