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Der Verein für Sachwalterschaft hat als einzige italienische Organisation am 7.World Kongress des sogenannten Adult Capacity teilgenommen, der vom 07. bis 9.Juni  in Edinburgh, Schottland, stattfand. Dabei handelt es sich um das wichtigste internationale Event zum Thema juridischer Schutz von beeinträchtigten erwachsenen Menschen und/oder mit Behinderung, organisiert vom International Guardianship Network. Nach zweijähriger Pause aufgrund der Pandemie nahmen daran 300 Teilnehmer, darunter Akademiker, Funktionäre der öffentlichen Verwaltung und Vertreter von Vereinen aus 30 Ländern teil. 
Der Weltkongress zielt darauf ab, sich mit der bestpratice und verwirklichten Reformen in den verschieden Ländern zu konfrontieren, welche in den  im Licht der UNO Konvention der Menschen mit Behinderung verwirklicht wurden, insbesondere mit Art.12 “Gleiche Anerkennung der Rechte”, welcher die vollständige Rechtsfähigkeit auf der Basis der Gleichheit mit anderen Menschen in allen Bereichen des Lebens vorsieht. 
Dieses Jahr war das zentrale Thema der Kongressarbeiten mit der Thematik der Entscheidungsfähigkeit der beeinträchtigten Personen verbunden (sogenannte Decision making), dass heisst bewusst, unter vollem Respekt der eigenen Wünsche und Notwendigkeiten, eigene Entscheidungen treffen zu können. Der focus ist die Selbstbestimmung der Person, wobei derjenige, der die Rolle des Sachwalters übernimmt, dabei gefordert ist die eigene Entscheidungsfähigkeit der betreuten Person mit den tauglichen Mitteln anzukurbeln. 
Es wurden die letzten rechtlichen Reformen vorgestellt, wobei viele die Abschaffung der Entmündigung betrafen (zum Beispiel Spanien, Portugal), die Ankurbelung von präventiven Schutzmassnahmen, wie zum Beispiel die vorherige Benennung des Sachwalters. Nach Österreich wurde auch in Deutschland, welches im Rahmen einer Reform im Jahr 1992 das Institut der Betreuung eingeführt hat, erneute Änderungen ausgearbeitet. Ab dem 01 Januar 2023 tritt eine neue Reform in Kraft, die den Richtlinien der UNO Konvention Rechnung trägt, wobei die Selbstbestimmung der beeinträchtigten Person gestärkt werden soll, indem eine aktive Rolle beim Verfahren und das Recht auf Wahl des Betreuers eingeräumt wird, die bessere Regulierung der beruflichen Tätigkeit des Betreuers stattfinden soll, so wie eine Stärkung der Rolle der Vereine und des Ehrenamtes, durch  Unterstützung und Fortbildung. Unverändert ist die Wahl der Verfahren auf Betreuung auf bestimmte Zeit: Nach sieben Jahren ist das Gericht angehalten die Situation z überprüfen. Interessant ist die best pratice aus verschiedenen Ländern, zum Beispiel in den Niederlanden: Die Entwicklung des Amtes von Seiten der Vereine (wie in unserem Projekt Egida) erfolgt dank Ehrenamtlicher und einer “digitalen Konversation” in den Verfahren mittels einer eigenen Plattform, welche einer direkte Konversation zwischen Vormundschaftsgericht und Sachwalter ermöglicht. Weitere Inforamtionen und Details sind in unserem Instragramm Account vorhanden. 

Bei der Gelegenheit des Weltkongresses wurde auf Anfrage des Vereins für Sachwalterschaft eine Arbeitsgruppe gebildet, bei der Vertreter von ausländischen Non profit Organisationen teilnehmen (Österreich, Deutschland, Lichtenstein, Schweiz, Luxemburg)); allesamt Mitglieder des International Guardianship Network. Ziel ist die Konfrontation mit neuen Projekten und Initiativen in Hinblick auf den rechtlichen Schutz von beeinträchtigten Personen. Es soll vielleicht schon im nächsten Jahr eine internationale Tagung stattfinden. 

In Italien wird weiterhin, dank der Arbeit von Prof. Cendon, nachdrücklich an wichtigen Reforminitiaven gearbeitet, vor allem an der Abschaffung der Entmündigung. Hoffen wir, dass diese Reformen beim nächsten Kongress in Buenos Aires, Argentinien, im August 2024 vorgestellt werden können.