Ab dem 25. Juli bis zum 24. Oktober 2002 können auch die Sachwalter für begünstigten Personen den bonus für psychologische Beratungen/Therapien ansuchen. Dabei ist es möglich einen Betrag von bis zu € 600,00 für die Kosten einer psychologischen Beratung/Therapie zu erhalten. Voraussetzung ist eine ISEE von weniger als € 50.000,00.
Das Ansuchen kann nur telematisch eingereicht werden. Weitere Informationen sind auf der Interenteseite der INPS/NISF einsehbar.