Sachwalterschaft und Handlungsfähigkeit im Lichte des Urteils Nr. 144/2019 des Verfassungsgerichtshofes
Die Sachwalterschaft dient als Schutz für Personen, welche in ihrer Selbständigkeit zur Gänze oder teilweise eingeschränkt sind. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der Person so weit als möglich zu erhalten und die Unterstützung ausschließlich bei jenen Tätigkeiten vorzusehen, welche die Person nicht selbständig durchführen kann. Dabei kann ein Sachwalter nicht nur zur Erledigung der finanziellen Belange, sondern auch der persönlichen Belange des Begünstigten eingesetzt werden.