Über die Pflichten des Sachwalters
Alle Sachwalter haben am Anfang des Amtes einen Eid geleistet, das Amt gewissenhaft auszuüben. Die Grundpflichten des Sachwalters sind einmal im Art.410 ZGB aufgelistet, worin es heißt:
„Bei der Ausübung seiner Aufgaben muss der Sachwalter die Bedürfnisse und die Wünsche der unterstützten Person berücksichtigen“…..