Ab diesem Jahr ist es möglich Zugang zu der vorausgefüllten Steuererklärung der begünstigten Personen zu erhalten.
Die Zugangsanfragen können mittels einem eigenem Formular vorgenommen werden, wobei das Ernennungsdekret beigefügt werden muss, und welches digital unterschrieben sein muss.
Für weitere Informationen ist die Internetseite der Agentur der Einnahmen zu kontaktieren.