Die Wähler und Wählerinnen:
- Mit einer schweren Beeinträchtigung (nicht transportfähige Personen), die den Wohnsitz auch nicht mit organisierten Diensten zum Zweck der Wahlausübung verlassen können (Art.29 Gesetz 104/1992)
- Mit einer schweren Beeinträchtigung, die auf ständige elektro-medizinische Geräte angewiesen sind, die das Entfernen vom Wohnsitz verhindern, haben das Recht in der eigenen Wohnung die Wahl auszuüben.
Wie?
Sie können sich innerhalb 6. September 2022 zur Gemeinde begeben, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, und eine Erklärung unterzeichnen, womit der Wille ausgedrückt wird, die Wahl am Wohnsitz auszuüben.
Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Medizinische Dokumentation, die die Beeinträchtigung bestätigt, und woraus die Art und Schwere der Pathologie und/oder Invalidität und die daraus folgende Nichttransportfähigkeit hervorgeht
- Kopie der gültigen Identitätskarte des Antragstellenden
- Wahlausweis
Das Ansuchen muss dem Wahlamt innerhalb 05. September 2022 auf folgende Art und Weise zugehen:
- Postweg (Empfangsdatum ist ausschlaggebend)
- mittels PEC Mail
- durch Übergabe an das Protokollamt der Gemeinde während der Öffnungszeiten, auch durch andere Person als des Ansuchenden (Sachwalter)
Zudem ist es möglich bei der Wohnsitzgemeinde die ständige Anmerkung des Rechts auf Wahlausübung mit Unterstützung zu beantragen, wobei ein Stempel auf dem Wahlausweis hinzugefügt wird.
Erklärendes Video unter folgendem link: https://www.facebook.com/RaiPlay.it/videos/elezioni-2022-voto-domiciliare-e-assistito/782927482719046/