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Fall: Eine ukrainische badante, welche mit einer begünstigten Person zusammen lebt, fragt den Sachwalter, ob die eigene Tochter, welche aufgrund des Kriegs aus der Ukraine flüchtete, zeitweise im Haus der betreuten Person aufgenommen werden kann. 

 

Was sind hier die Pflichten des Sachwalters? 

 

Obliegenheiten des Sachwalters: 

1. Er muss die Angelegenheit bewerten und mit der Begünstigten (und deren Angehörigen) besprechen, ob die Anwesenheit einer dritten Person im Haus zu Problemen führen könnte 

 

2. Wenn die dritte Person im Haus akzeptiert werden sollte, muss sich der Sachwalter innerhalb 48 Stunden mit der aufgenommenen Person an die Quästur wenden (ohne vorherige Terminvereinbarung) und ein bestimmtes Formular ausfüllen. Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtung führt zu einer verwaltungsrechtlichen Strafe von bis zu € 1.100,00 (Art.7 Einheitstext Immigration D.Lgs.286/1998 mit Abänderungen zum29.04.2022) 

 

Die Tochter der badante hat 30 Tage Zeit um in der Quästur die Erklärung der Anwesenheit abzugeben, wodurch sie das Recht auf eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung erhält.