Seit der Gründung hilft der Verein professionell bei der Abfassung und Vorlage der Inventare und Abrechnungen, welche dem Vormundschaftsgericht vorzulegen ist.

 

Verfassung und Hinterlegung der Vermögensaufstellung 

Bei der Annahme des Amtes kann der Vormundschaftsrichter dem Sachwalter auftragen ein Vermögensinventar vorzulegen.

Der Verein bietet Unterstützung bei der Verfassung der Vermögensaufstellung an.

 

 

Verfassung und Hinterlegung der Jahres-und Endabrechnung

Der Sachwalter hat die Pflicht, den Bericht jährlich dem Vormundschaftsrichter vorzulegen.

Im Fall des Widerrufs der Sachwalterschaft, der Ersetzung des Sachwalters oder bei Ablegen der begünstigten Person, ist es Pflicht einen abschließenden Rechenschaftsbericht innerhalb von zwei Monaten ab Beendigung der Sachwalterschaft vorzulegen.

Der provisorische Sachwalter, auch wenn dieser nicht im Amt bestätigt wird, muss einen Rechenschafsbericht hinsichtlich des Zeitraumes vorlegen, in der das Amt ausgeübt wurde.

Der Verein bietet Unterstützung bei der Verfassung der Jahres-und Endabrechnung an.

 

 

Buchhaltungsdienst

Die Mitglieder haben die Möglichkeit periodisch dem Verein die Dokumente zu übergeben und bei Abschluss der Rechnungsperiode automatisch den jährlichen oder abschließenden Rechenschaftsbericht erstellt.

Der Dienst, welcher unter dem Gesichtspunkt der Entlastung des Sachwalters hinsichtlich der bürokratischen und administrativen Pflichten, entwickelt wurde, beabsichtigt einen konkrete Hilfe bei der Dokumentenaufbewahrung und Dokumentenordnung anzubieten, eine Tätigkeit, die oft für diejenigen die das erste Mal das Amt übernehmen, sehr unübersichtlich wirkt.