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Ein richtiges Verhältnis und Gleichgewicht zwischen Behinderung und Rechten zu erreichen ist auch heute noch eine Utopie.
Trotz vieler Komunikationsmittel und Senibilisierungskampagnen wissen leider viele Menschen mit Schwierigkeiten und demzufolge auch ihre Familien nicht über die vielen Rechte und wichtigen Sicherungsinstrumente Bescheid, damit diese respektiert und noch wichtiger in richtiger Art und Weise angewandt werden.
Das Thema der Behinderung muss, angefangen auf Grundlage der Sprache und vor allem im Bewusstsein, dass sie im Mittelpunkt steht, angegangen werden.
Vor allem aus dem Anspruch, den fragilen Menschen mit seinen Schwächen und Schwierigkeiten, aber auch mit seinen kleinen und grossen Selbständigkeiten, in den Mittelpunkt zu stellen, entspringt die Figur des Sachwalters: ein wichtiges und sensibles Mittel des juridischen Schutzes.
Das Gesetz 6/2004 hat nämlich eine regelrechte Revolution im Bereich des juridischen Schutzes dieser Menschen eingeführt, eine Revolution, wie man schon ab dem 1. Art. ersehen kann, wo festgehalten wird, dass dieses Gesetz den Zweck hat, mit so wenig Einschränkungen wie möglich die Handlungsfähigkeit zu schützen, d.h. selbständig die eigenen Rechte auszuüben und die eigenen persönlichen und vermögensrechtlichen Interessen zu schützen, Menschen, die ganz oder teilweise nicht fähig sind, selbständig bestimmte Tätigkeiten des täglichen Lebens vorzunehmen, mittels zeitweiligem oder dauerhaftem Beistand.
Es scheint, dass der Grundsatz der Gesetzgebung der ist, dass zum Schutz eines Menschen in Not ihm nicht unbedingt die eigene Selbständigkeit und Freiheit entzogen werden muss, sondern wenn es möglich ist, er Hilfe und Beistand von einem Sachwalter erhält.
Menschen mit Behinderung haben das Bedürfnis, geliebt und angenommen zu werden, und, wenn wir alle zusammen mitarbeiten können wir eine Gesellschaft schaffen, die niemanden zurücklässt!!!!