Kann der Sachwalter in den Urlaub fahren?
Natürlich! Aber mit Umsichtigkeit….
Sachwalter sein ist ein komplexe Aufgabe, die manchmal mit Stress und emotionaler Anspannung verbunden ist.
Es ist wichtig, dass jeder Sachwalter ein gutes Gleichgewicht zwischen Intensität der Arbeit und dem eigenen Wohlbefinden pflegt. Dieses Gleichgewicht begünstigt die Arbeitsatmospähre und auch das Privatleben. Ferien sind ein wichtiger Moment der Erholung und Energieaufladung.
Wenn man Sachwalter ist, ist es möglich in den Urlaub zu fahren, jedoch sollte für den Zeitraum sorgfältig mit der Verantwortung gegenüber der begünstigten Person umgegangen werden.
Zwei Prinzipien sollten als Leitlinie gelten:
Planung: Effektive Organisation vor der Abfahrt, damit eventuelle Probleme vermieden werden können.
Einige zu Punkte dabei sind:
- Die Dauer der Ferien sollten mit der Komplexität der Ferien und den Bedürfnissen des Falles vereinbar sein, wobei auch in Betracht gezogen werden sollte, die Ferien in mehreren kürzen Aufenthalten im Laufe des Jahres einzuteilen anstatt einen langen Urlaub zu verbringen.
- Der Zeitraum sollte so festgelegt werden, dass er nicht mit wichtigen Fälligkeiten zusammenfällt, die von auswärts schlecht zu erledigen sind (Erneuerung vonDokumente, Zahlungen…).
- Es sollten die vorhandenen Ressourcen in Betracht gezogen werden, die bei Abwesenheit einbezogen werden können, vor allem in dringenden Fällen: Angehörige, Vertrauenspersonen, Pflegekräfte usw..
- Vor der Abfahrt sollten alle dringenden Tätigkeiten erledigt werden, und die nicht dringenden auf die Rückkehr verschoben werden.
- In Betracht kommen die eventuelle Aktivierung von online Diensten, die während der Abwesenheit nützlich sein können, zum Beispiel Internetbanking für Zahlung von Rechnungen, Abos für Bus/ZUg, Aufladung von Handis.
- Hinsichtlich der finanziellen Aspekte: Der Begünstigte sollte den Betrag zur Verfügung haben, den er im Abwesenheitszeitraum des Sachwalters benötigt, wobei zum Beispiel eine aufladbare Bankkarte in Betracht gezogen werden kann, oder eine Vertrauensperson, die das Geld übergibt.
Kommunikation: Nichts sollte für selbstverständlich gehalten werden, miteinander sprechen bedeutet Austauch der nützlichen und notwendigen Informationen.
- Die begünstige Person sollte frühzeitig von der Abwesenheit informiert werden, so dass sie Zeit hat sich darauf vorzubereiten, Fragen zu stellen und die Sicherheit zu erhalten, dass auch während der Abwesenheit ihre Angelegenheuten organisiert werden.
- Der begünstigten Person müssen alle Kontakte von Bezugspersonen während der Abwesenheit geliefert werden, so dass sie die Sicherheit hat, diese bei Notwendigkeit und Dringlichkeit kontaktieren zu können.
- Erforderliche Dokumente sind so zu organisieren, dass sie im Falle von Notwendigkeit von der begünstiggten Person oder einer Vertrauensperson leicht zugänglich sind.
- Festzulegen sind die Art und Weise, so wie die Uhrzeiten, an denen eine Erreichbarkeit während der Ferien besteht, und diese sind der begünstigten Person und anderen einbezogenen Personen mitzuteilen.
Sich Zeit zu nehmen für die freie Zeit als Sachwalter ist für das eigene Wohlbefinden wichtig; dabei ist ausreichend sich an die an die beiden Leitpunkte zu halten: Sorgfältige Planung und Kommunikation mit eindeutiger Klarheit.
Eine schöne Sommerzeit!