Vortrag von Camilla Larcher bei der Mitgliederversammlung des Vereins für Sachwalterschaft
Guten Abend, ich heiße Camilla Larcher. Ich bin hier als Mitglied des Monitoringausschusses des Landes für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Der Ausschuss beschäftigt sich damit die Rechte dieser Menschen zu garantieren und vor allem zu schützen. Rechte, die in der UNO Konvention garantiert sind, aber leider oft nicht anerkannt werden.
Eines dieser Rechte ist das Recht auf Arbeit.
Dieses delikate Thema wird oft in Seminaren und Tagungen diskutiert, aber keiner hat sich jemals mit dem DISKRIMINIERENDEN Aspekt beschäftigt, mit dem die betroffenen Personen konfrontiert sind.
Nach einem Jahr Arbeitseingliederung müssen sich Menschen mit Behinderung einer ärztlichen Visite unterziehen, damit die Fähigkeiten bewertet werden, und damit aufgrund des Verlaufs der Arbeitseingliederung entschieden werden kann, ob die Befähigung für die Arbeiten besteht.
Ausgehend davon, dass jede Person eigene Kompetenzen und Fähigkeiten hat, haben die Menschen mit Behinderung ihre eigene Stärke, wie jedes andere Individuum, sich auszudrücken. Behinderung heißt nicht Unfähigkeit, sondern beinhaltet auch einfach Anpassbarkeit. Anpassbarkeit an eine Person mit Schwierigkeiten kann auch ein Wert in einem Arbeitsablauf sein.
Arbeit ist Quelle von sozialen Beziehungen, von Austausch und Konfrontation, und ist vielleicht die wirksamste Art um kulturelle und soziale Diskriminierung zu bekämpfen.
Noch heute, trotz realisiertem Fortschritt hinsichtlich der Rechte von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft, bedarf es hinsichtlich der Wahrnehmung und dem Schutz der Menschen mit Behinderung, eine volle Anerkennung sämtlicher Rechte.