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Der Ministerrat hat am 15. April 2024 das Gesetzesdekret 62/2024 verabschiedet, das die Definition des Begriffs „Behinderung“ und „Invalidität“ neu definiert, wobei die grundlegenden Bewertungsverfahren überarbeitet wurden, die ab sofort auf einer mehrdimensionalen Bewertung basieren sollen, die für die Ausarbeitung eines individuellen Lebensprojektes erforderlich ist. Ziel ist es, Hindernisse zu beseitigen und Unterstützungsangebote zu aktivieren, damit alle Personen in die Lage versetzt werden ihre bürgerlichen und sozialen Freiheiten und Rechte in allen Lebensbereichen auszuüben.
Mit dem Dekret wird der geltende Rechtsrahmen, insbesondere das Gesetz 104 von 1992 in einigen wichtigen Punkten geändert. Besonders mit der Neudefinition von „Behinderung“ und „Mensch mit Behinderung“ soll eine neue Perspektive eingeführt werden, die nicht mehr von der rein medizinischen Sichtweise einer Behinderung ausgeht, sondern diese als Ergebnis der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigung und verhaltensbedingten bzw. umweltbedingten Barrieren versteht, die die Teilnahme in verschiedenen Lebensbereichen verhindert oder einschränkt. Zudem soll es eine verstärkte Orientierung an der „Internationalen Klassifikation von Krankheiten“ (ICD) und der „Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“ (ICF) der Weltgesundheitsorganisation geben, durch welche ein umfassenderes und aussagekräftigeres Bild von Gesundheit geschaffen wird. Daraus resultiert ein einheitliches Verfahren zur Beurteilung von Behinderung, welches ab dem 1. Januar 2026 von der INPS durchgeführt werden soll. Damit wird die Bescheinigung der Behinderung mit dem Verfahren zur Feststellung der Zivilinvalidität, der Zivilblindheit, der Taubblindheit, der Schüler mit Behinderungen und weiterer Elemente zusammengefasst. Basierend auf den Resultaten des grundlegenden, mehrdimensionalen Beurteilungsverfahrens wird ein, auf die jeweilige Person zugeschnittenes individuelles Lebensprojekts erarbeitet. Dabei handelt es sich um eine bio-psycho-soziale Bewertung, die in Zusammenarbeit mit der behinderten Person und ihrem sozialen Umfeld, sowie Personen aus involvierten Vereinen und diensten entworfen und schließlich umgesetzt wird. Dabei ist das Recht auf die Anfrage berechtigter Änderungen explizit vorgesehen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen ihre bürgerlichen und sozialen Rechte genießen und ausüben können.
Das Dekret tritt mit 30. Juni 2024 in Kraft und geht anschließend in neun Provinzen in die Pilotphase. Die Provinz Bozen gehört nicht dazu. Im Jahr 2026 soll das Dekret aber in ganz Italien Umsetzung finden. Bis dahin ist es, auch in Bozen, noch ein weiter Weg, besonders die Ausbildung aller involvierten Person in ganz Italien muss noch erfolgen, aber auch Strukturen müssen erst geschaffen werden. Um vorbereitet in die Umsetzung gehen zu können trifft der Verein bereits erste Maßnahmen, die in Zusammenhang mit dem Dekret stehen.