Diritti in Movimento - Vorstellung der Erfahrung in Südtirol
Auf Einladung von Prof. Paolo Cendon, hatte der Verein für Sachwalterschaft die Ehre, allen regionalen Koordinatoren von "Diritti in Movimento" die Erfahrung in Südtirol auf dem Gebiet der Sachwalteschaft vorstellen zu können, insbesondere das im vergangenen Jahr verabschiedete Landesgesetz Nr. 12. Zusammen mit dem Vertreter der Autonomen Provinz Trient wurden die Leitlinien vorgestellt, die zum besseren Schutz der benachteiligten Personen zu erlassen sind.
Da Lebensprojekt von beeinträchtigten Menschen
Auf nationaler Ebene entwickelte sich in den letzten Jahren eine Bewegung, welche beabsichtigt die Idee des “Lebensprojekts” von beeinträchtigten Menschen zu verbreiten. Damit ist die Möglichkeit gemeint diesen Personen oder ihren Angehörigen ihre Bedürfnisse und Wünsche in ein eigens dafür geschaffenens Dokument festzulegen, welches integrierender Bestandteil der Identitätskarte wird, und welches beim Meldeamt der eigenen Gemeinde hinterlegt wird.
Widerruf der Entmündigung
Seit 2017 beschäftigt sich der Verein mit der Abfassung und der Hinterlegung von Anträgen auf Widerruf der Entmündigung und Teilentmündigung und Umwandlung der Rechtsinstitute in eine Sachwalterschaft.
Im letzten Juli wurde vom Landesgericht Bozen das erste Urteil verkündet, mit dem eine Entmündigung widerrufen wurde. Es handelt sich dabei um eine Person von circa 50 Jahren, welche an einer schweren Hirnererkrankung leidet, welche zu erheblichen Beeinträchtigungen im Beziehungs-, Arbeits-und Sozialleben führt.
Psychische Erkrankungen und Wahlrecht
Seit dem das Gesetz Basaglia Entmündigten und Teilentmündigten das Wahlrecht zugestanden hat sind nun 40 Jahre vergangen. Trotz allem ist die Frage auch heute nicht vollständig gelöst, auch vielleicht aufgrund eines zu hastigen Gesetzeserlasses.