IDDay


Am internationalen Tag der Menschen mit Behinderung setzt sich der Verein für Sachwalterschaft sensibel mit den Kritikpunkten auseinander, die auf nationaler Ebene und in den Medien hinsichtlich des Instituts der Sachwalterschaft zum Ausdruck kommen.
Die Sachwalterschaft ist ein Rechtsinstitut zum Schutz der schwächsten Menschen unserer Gesellschaft. Alte Menschen mit unterschiedlichen Pathologien, Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, psychisch Kranke usw. können davon betroffen sein
Das Ausüben des Amtes als Sachwalter ist eine der delikatesten Aufgaben, die eine Person entscheiden kann zu übernehmen, wobei sie dabei ausschließlich im Interesse der Person und für deren Wohlbefinden  handeln muss. Es erfordert Empathie, Zuneigung und Nähe. Charakteristiken, die allgemein bei einem Angehörigen der besachwalterten Personen gegeben sind, oder bei Personen, die das Wohlbefinden des kranken Menschen am Herzen liegt, wie Freunde und Bekannte. 


Auf nationaler Ebene werden von den Medien und auch von Vereinen des dritten Sektors, welche sich mit beeinträchtigten Menschen befassen, Kritiken hinsichtlich der Anwendung und Führung der Sachwalterschaft laut, wobei oftmals eine dritte Person ernannt wird, die nicht zur Familiengemeinschaft zählt und die die Funktion professionell ausführt. Das Ausüben des Amtes als Sachwalter in unserer Rechtsordnung, ist anders als man es vielleicht denken könnte, keine Arbeit sondern eine zivile Pflicht im Rahmen sozialer Solidarität, so wie ausdrücklich in unserer Verfassung angeführt. 
Bei der nationalen Debatte zum Thema wollen wir als Verein die Beachtung auf die Wichtigkeit der Rolle des Sachwalters als soziale Funktion darstellen, wobei die Wichtigkeit unterstrichen werden sollte, dass auch ein Verein ohne Gewinnabsicht die wichtige Aufgabe übernehmen kann.


In immer mehr Fällen, in denen eine Person einen Sachwalter benötigt, sind diese einsam, verlassen oder ohne familiäres Netzwerk oder unterstützenden Freundeskreis. Die Wahl der Benennung eines Vereins als Sachwalter kann die Wende und die Antwort an den Kritikpunkten des Instituts der Sachwalterschaft sein. 
Die Non Profit Organisationen haben als Mission unter anderem Hilfeangebote,  Zuhören und Unterstützung der beeinträchtigten Personen, die sie repräsentieren, sie kennen die Sozial- und Gesundheitsdienste, arbeiten in einem Netzwerk und handeln ausschließlich für einem solidarischen Zweck und für das Wohlbefinden der beeinträchtigten Personen. Sie sind aus multidisziplinären Teams zusammengesetzt und geben eine Garantie ihrer Anwesenheit im Landesgebiet. 


Wir als Verein gehen seit zwei Jahren diesen Weg! Das Landesgericht Bozen hat uns als Sachwalter für zwanzig Personen ernannt, alle ohne familiäres Netzwerk oder in Einsamkeit lebend. 
Die ersten Resultate dieser Tätigkeit zeigen, dass die Personen zufrieden sind. Für uns ist es eine Ehre dieses Projekt an diesem speziellen und wichtigen Tag für Menschen mit Behinderung zu teilen. 

Für Informationen ist es möglich den Verein für Sachwalterschaft unter der Tel,nr.: 0471 1882232 E-mail: info@sostegno.bz.it zu kontaktieren.