Am 12. Juli 2018 hat die Provinz Bozen ein eigenes Landesgesetz zum Zweck der Unterstützung und Aufwertung der Sachwalterschaft geschaffen.
In den letzten zwei Jahren sind wichtige Resultate im Bereich Information, Netzwerkarbeit und für die Unterstützung der Sachwalter erreicht worden. Jedoch wurden einige Kritikpunkte erkannt, wobei es wünschenswert ist, dass diese durch zukünftige gesetzliche Abänderungen behoben werden.
Seit Jänner 2020 sind die im Landesregister eingetragenen Sachwalter durch eine Versicherungspolizze geschützt, und können die Zahlung der vom Vormundschaftsgericht anerkannten Aufwandsentschädigung bei der Provinz Bozen beantragen, wenn die betreute Person vermögenslos ist. .
Die Tätigkeiten der kostenlosen Ausbildung von Seiten des Vereins für Sachwalterschaft werden weiterhin an verschiedenen Sitzen in der Provinz durchgeführt. Auch der COVID 19 Notstand hat die Fortbildungsangebote nicht verhindert: Statt der Kurse in einem Tagungsraum wurden diese online abgehalten, sowohl die Grund- als auch die Fortbikldunsgkurse zum Thema “ Sachwalterschaft und zivilrechtliche Verantwortung”.
Dank der Unterstützung des Gemeindenverbandes bietet der Verein Dienstleistungen in Form von individuellen Beratungen bei den Sozialsprengeln in verschiedenen Gemeinden der Provinz Bozen an. Im letzten Jahr wurden 238 Beratungen in der Gemeinden Bruneck, Mals, Schlanders, Brixen, Neumarkt, Sterzing, St.Ulrich angeboten.
Das Landesgesetz trägt zur Netzwerkarbeit aller beteiligten Institutionen bei, darunter auch die Organisationen des dritten Sektors. Anfang März diesen Jahres wurde ein Einvernehmensprotokoll zwischen Verein für Sachwalterschaft und Dachverband für Soziales und Gesundheit unterschrieben, welches die Förderung, Sensibilisierung, die Anwerbung von Freiwilligen, die Ausbildung und Entwicklung der Sachwalterschaft unter Einbeziehung des dritten Sektors zum Inhalt hat . In Anbetracht dieser Vereinbarung hat der Verein das Projekt “Eine Handreichung von Seiten der Sozialorganisationen” ausgearbeitet, welches auf Anwerbung von Personen als Sachwalter zielt, die schon im Bereich des dritten Sektors arbeiten, und somit schon hinsichtlich spezifischer Beeinträchtigungen spezialisiert sind.
Trotz der wichtigen Bestimmungen hinsichtlich der Förderung und Unterstützung der Sachwalter im Landesgesetz sollten die Gesetzesbestimmungen ausgebessert werden, um den bestmöglichen Schutz der beeinträchtigten Menschen zu garantieren.
Wir halten die Förderung einer institutionellen Führung der Sachwalterschaften im Falle von Abwesenheit, Nichtbereitschaft oder Unangemessenheit eines Angehörigen für wichtig. Art.408 ZGB sieht vor, dass der Vormundschaftsrichter als einen Sachwalter eine juridische Person, Verein oder Stiftung, ernennen kann, welcher mit seiner Zwecksbestimmung die Führung von Sachwalterschaften vorsieht, so wie dies schon in anderen europäischen Ländern geschieht (Zum Beispiel Österreich und Deutschland).
Das Landegsetz sieht die Zahlung einer angemessenen Aufwandsentschädigung von Seiten der Provinz Bozen vor, jedoch nur, wenn diese Person im Landesregister eingetragen und keinen Angehörigen sind. Zudem darf die Sachwalterschaft nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Somit sind Familienangehörige, Freiberufler und Institutionen von der Erstattungsmöglichkeit seitens der Provinz ausgeschlossen.
Die Möglichkeit auch den Vereinen die Aufwandentschädigung zu garantieren, könnte die Möglichkeiten einer Vereinssachwalterschaft besser ausbauen. Die Übernahme der Sachwalterschaft durch eine Organisation heißt grundsätzliche eine individuelle Führung der Sachwalterschaft im Hinblick auf die Bedürfnisse der begünstigten Person zu garantieren.
Wir halten zudem die Einführung der Förderung des Austausches der Sachwalter durch Regelungen im Landesgesetz für wichtig. Die kollegiale Beratung, welche vom Verein seit dem Jahr 2012 angeboten wird, beinhaltet für denjenigen, der das delikate Amt übernimmt, die Möglichkeit von Treffen mit anderen Sachwaltern, zwecks Erfahrungsaustausch und gemeinsamen Lösungsentwicklungen.