Der erste Teil der Geschichte ist hier verfügbar.
…. Die Beratungstreffen in den Wochen, in denen der junge Mann kennengelernt wurde, und im Besonderen die Kontakte mit dem Ärzteteam, die ihn betreuten, führten zu unterschiedlichen Ergebnissen. Bei verschiedenen Gelegenheiten wurde deutlich gemacht, dass diese der Einleitung des Verfahrens nicht zustimmen. Es wurde hervorgehoben, dass der Wunsch der Person umzuziehen den Verlust des Arbeitsplatzes in einer geschützten Werkstatt zur Folge hätte, so wie die Unterstützung der Sozial-und Gesundheitsdienste.
Der Entschluss des jungen Mannes und die Gegebenheiten seines psychophysischen Zustands haben trotzdem zur Abfassung und Hinterlegung des Antrags geführt.
Auf Anfrage des Vormundschaftsgerichts wurde ein Sachwalter gesucht, welcher geeignet erscheinen sollte, das Amt zu übernehmen. Es wurde deshalb ein Treffen zum Kennenlernen mit einem Mitarbeiter des Vereins marokkanischer Herkunft organisiert, damit der junge Mann auch unter dem Gesichtspunkt der Sprache einen Vorteil hat. Diese Lösung wurde jedoch nicht von dem jungen Mann akzeptiert, da er seinen Wunsch äußerte einen Sachwalter italienischer oder deutscher Muttersprache haben zu wollen.
Es wurde vom Richter eine erste Anhörung festgesetzt, an welchem der junge Mann und die Sozialassistentin teilnahmen. Es folgten bis zur Ernennung einer Sachwalterin weitere Treffen.
..Nach einer ersten Kennenlernphase zwischen der Sachwalterin und der begünstigten Person wurde von der Sachwalterin ein Treffen mit dem Vormundschaftsrichter beantragt. Bei dieser Anhörung wurden die potentiellen Fähigkeiten hinsichtlich der Führung und Organisation im täglichen Leben des jungen Mannes besprochen, so wie die reale Möglichkeit des Umzugs in eine andere Gemeinde. Die Anhörung endete mit dem Widerruf der Ernennung der Sachwalterin zu Gunsten des jungen Mannes.