Das Landesgesetz Nr.9 vom 12.Oktober 2007 “Maßnahmen zur Sicherung der Pflege“ ist Anfang 2008 in Kraft getreten und hat den Zweck in finanzieller Hinsicht die Grundleistungen für die Pflege Zuhause zu unterstützen, wodurch versucht wird pflegebedürftigen Personen die weitmöglichste Autonomie zu garantieren.
Für die Angehörigen der pflegebedürftigen Personen ist das Pflegegeld eine Anerkennung Ihrer wertvollen und unverzichtbaren Pflegeleistungen, und zugleich ein Ansporn und eine Ermutigung auch in Zukunft mit Anstrengung und Überzeugung die Pflege und Hilfe von alten und kranken Menschen zu garantieren.
Für viele pflegebedürftigen Personen stellt das Pflegegeld eine wichtige wirtschaftliche Unterstützung dar. Im Jahr 2020 haben über 15.000 Personen diese finanzielle Leistung erhalten, wobei 242,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt wurden.
Aufgrund des COVID 19 Notstands und den daraus folgenden Schutzmaßnahmen, haben sich die Wartezeiten für die Einstufung verlängert. Um die Auszahlung von neuen Ansuchen zu beschleunigen, hat die Landesregierung einen Vorschlag der Assessorin Waltraud Deeg angenommen, welcher die Einstufung der Pflegebedürftigkeit für bestimmte Ansuchen vor dem 31 März 2021 von Amts wegen vorsieht.
Wie funktioniert es?
- Wenn die finanzielle Leistung zum ersten Mal angesucht wird, wird von Amts wegen automatisch die erste Pflegestufe zuerkannt. Das Verfahren für die Auszahlung des Pflegegeldes ist in Ausarbeitung.
- Die Personen die mehr als 90-120 Pflegestunden im Monat benötigen, werden automatisch in die zweite Pflegestufe eingestuft.
- Innerhalb von 30 Tagen ist die Möglichkeit vorgesehen eine neue Einstufung von Seiten eines Einstufungsteams zu beantragen, und zwar in den Fällen, in denen die Einstufung nicht als angemessen angesehen wird.
- Wenn in der folgenden Klassifizierung mehr Bedarf festgestellt wird, wird der Betrag aufgrund der höheren Einstufung rückwirkend ab dem Folgemonat des Ansuchens ausgezahlt.
- Wenn hingegen ein verminderter Bedarf festgestellt wird, erfolgt eine Reduzierung des Betrags ab dem Folgemonat der Einstufung.
Die Regelung gilt bei den Ansuchen innerhalb 31. März 2021. Online Informationen findet man auf der Internetseite der Provinz, in der das Thema Pflegegeld behandelt wird, oder unter der Telefonnummer: 848 800277.
Quelle:
http://www.provincia.bz.it/famiglia-sociale-comunita/anziani/assegno-cura.asp; http://www.provincia.bz.it/news/it/news.asp?news_action=4&news_article_id=655080