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Der Schutz von Menschen mit Beeinträchtigungen stellt eine starkes soziales Bedürfnis dar,und stellt den zerbrechlichen Menschen mit seiner Schwäche und Schwierigkeiten in den Mittelpunjkt, wobei versucht wird seine Autonomie aufzuwerten. Aus diesen Gründen entstand die Figur des Sachwalters (Gesetz Nr.6/2004 und Landesgesetz Nr.12). 

Ein wichtiges rechtliches Mittel, zu gleicher Zeit jedoch auch ein delikates Amt, bei welchem die Grenzen manchmal dünn und schwierig sind. Manchmal ist der Missbrauch dieses Mittels Thema in den Medien, und  die Arbeit des Sachwalters wird negativ dargestellt, wobei dieser vielleicht ein Vertrauensverhätnis mit der begünstigten Person aufgebaut hat und sich mit deren Lebensprojekt beschäftigt hat.  Der regelt jedoch völlig autonom die finanziellen Angelegenheiten der Person. 
Die Figur des Sachwalters ist eine “edle” Rolle- in jeder Hinsicht; er muss die tatsächlichen Bedürfnisse und Wünsche  beachten, ohne die Person zu ersetzen, indem deren Wille respektiert wird. Diese Konzept ist im Artikel 12 der UNO Konvention beschrieben, wonach die Unterstützung beim Entscheidungprozess mit Respekt hinsichtlich des Willens und den Wünschen der Person mit Beeinträchtigung geschehen soll. 
Der Sachwalterschaft  muss also ein maßgeschneiderter “Anzug” im Hinblick auf die Eigenschaften der Person sein. Ein weicher, bequemer und einladender “Anzug” , der die Person mit den offensichtlichen Schwierigkeiten unterstützt.  Dabei ist eine innovative, fortschrittliche  Person als Amtsinhaber-in  von grundsätzlicher Bedeutung, dies nicht nur für die beeinträchtigte Person und ihre Familie, sondern aich aufgrund der  wichtigen sozialen Auswirkungen. 
 

 

Camilla Larcher