Gesetz zum biologischen Testament Nr. 219/17: Erste Anwendung im Bereich der Sachwalterschaft

Im Dezember 2017 wurde endgültig das sogenannte Gesetz zum biologischen Testament genehmigt mit dem Titel “ Normen hinsichtlich der Einwilligungen und vorherigen Willenserklärungen im Bereich von medizinischen Behandlungen“


Die Einwilligungserklärung setzt voraus, dass jede Person das Recht hat die eigene Situation zu kennen und zu erfassen, und auch zu wissen was die Konsequenzen einer möglichen Weigerung der Behandlung sein kann.