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Alle Sachwalter haben am Anfang des Amtes einen Eid geleistet, das Amt gewissenhaft auszuüben. Die Grundpflichten des Sachwalters sind einmal im Art.410 ZGB aufgelistet, worin es heißt:


„Bei der Ausübung seiner Aufgaben muss der Sachwalter die Bedürfnisse und die Wünsche der unterstützten Person berücksichtigen“…..

Dieser Satz kann als Grundprinzip der Sachwalterschaft gewertet werden.
Er beinhaltet nämlich, dass sowohl hinsichtlich der Unterstützung in vermögensrechtlichen Dingen, auch die Aspekte hinsichtlich der richtigen Pflege Aufgaben des Sachwalters sind. Der Sachwalter gibt der Person, die schutzbedürftig ist, eine „Stimme“. Er darf nicht über den Kopf hinweg der Person handeln, sondern muss sich bei Meinungsverschiedenheiten mit der begünstigten Person  an den Vormundschaftsrichter wenden. Diese Möglichkeit sieht das Gesetz in Art. 410 ZGB ausdrücklich vor, und trägt damit den Umstand Rechnung, dass Sachwalterschaften oft auch im Verhältnis zur begünstigten Person und Angehörigen kompliziert sein können.

Der Sachwalter  hat grundsätzlich wie ein guter Familienvater zu handeln-dies beinhaltet, dass der Sachwalter versuchen muss in persönlicher Hinsicht ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, die Person in regelmäßigen Abständen zu treffen, sie über die Handlungen des Sachwalters aufzuklären, sie fragen, ob sie etwas benötigt usw.. Dazu gehört auch der Person am Anfang des Amtes eine Kopie des Ernennungsdekrets auszuhändigen, und mit dieser das Dekret zu besprechen (soweit die Person fähig ist, den Inhalt zu verstehen). Selbstverständlich, wie alle Sachwalter wissen dürften, ist der Rechenschaftsbericht ordnungsgemäß und fristgerecht dem Gericht zu übermitteln.


Hier beispielhaft einige Vorgehensweisen, die nicht rechtmäßig sind, die jedoch leider  immer wieder vorkommen:

Es widerspricht dem Amt, wenn der Sachwalter mit seinen Aufgaben am Anfang des Amtes beginnt, und zum Beispiel die Kontoverwaltung übernimmt, und die Person von einem Tag auf den anderen kein Geld mehr beheben  kann, ohne  diese davon in Kenntnis gesetzt zu sein, da sie den Inhalt des Dekretes nicht kennt.

Es widerspricht dem Amt, wenn der alte Mensch im Altersheim neue Schuhe oder sonstiges benötigt, der Sachwalter davon jedoch nichts weiß, da er diese Person nicht besucht, sondern sich nur um die Zahlung der Altersheimspesen kümmert (so wurde es von Pflegekräften eines Altersheimes berichtet)

Es widerspricht dem Amt, wenn der Sachwalter völlig überlastet ist und keine Zeit hat sich dem Amt zufriedenstellend zu widmen, und nicht telefonisch erreichbar ist. In diesem Fall hat er von sich aus einen Antrag auf Ersetzung zu stellen.

Es widerspricht dem Amt, wenn der Sachwalter eine vom Vormundschaftsgericht zugesprochene Aufwandsentschädigung ohne jegliche Mitteilung an die  begünstigte Person von deren Konto entnimmt.

 

Hier sollten wir uns in die Lage der begünstigten Person versetzen: Wenn wir aufgrund Krankheit oder Unfall in die Lage kommen würden, dass ein Sachwalter für uns ernannt werden muss, würden wir wollen, dass er -ohne Benachrichtigung und Erklärungen über die Höhe, geleistete Tätigkeiten usw. mein eigenes Geld auf sein eigenes Konto überweist? Mit Sicherheit nicht. Letztendlich dürfte spätestens dann ein aufgebautes Vertrauensverhältnis zerrüttet sein, oder das Entstehen eines solches Vertrauensverhältnisses gar keine Chance haben.

Wie gesagt, sind obige Beispiele nicht abschließend, sondern werden aufgrund wiederholter Vorkommnisse genannt. An dieser Stelle wird abschließend erwähnt, dass bei Fehlverhalten des Sachwalters sowohl die begünstigte Person, als auch die Angehörigen und die Gesundheits-und Sozialdienste einen Antrag auf Ersetzung des Sachwalters gemäß Art.413 ZGB stellen können.

Um den begünstigten Personen „eine Stimme“ zu geben, beabsichtigt der Verein im Herbst eine Informationsveranstaltung für begünstigte Personen der Sachwalterschaft zu organisieren, die über ihre Rechte und die Sachwalterschaft im allgemeinen aufgeklärt werden sollen.
Für jegliche weitere Informationen über die Rechte und Pflichten der Sachwalter und der begünstigten Personen steht der Verein für alle Involvierten jederzeit zur Verfügung.