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Das Thema des „nach uns“ ist besonders delikat, anspruchsvoll und mit großer Unsicherheit behaftet sowohl für die Menschen mit Beeinträchtigung als auch für deren Familien.

In der Tat, die Frage die sich am Anfang des „nach uns“ stellt ist gerade diese: wer kümmert sich um mein Kind, wenn wir nicht mehr sein werden oder ihm nicht mehr beistehen können?

Zum Glück wurden verschiedene Schritte in diese Richtung gesetzt unter anderem mit dem Gesetz 112/2016, Zielpunkt vieler Kämpfe und Ausgangspunkt für neue Projekte.

In all diesen Jahren hat der Ausdruck des „nach uns“ meistens die Notwendigkeit heraufbeschworen, Wohnstrukturen bereitzustellen, in die fragile Menschen nach dem Ableben ihrer Familienangehörigen aufgenommen werden können. So konzentrierte sich die Aufmerksamkeit aller ausschließlich auf die Errichtung so vieler Strukturen wie irgendwie möglich.

Heute, aber, mit dem Gesetz 112/2016 schafft man eine neue Art des Verstehens des „nach uns“. Man geht vom Bewusstsein aus, dass diese Menschen nicht nur passive Empfänger der ihnen zweckbestimmten Dienste sind, sondern dass sie, wie jeder andere Mensch, Anrecht auf ein eigenes Leben haben, das sie mit den geeigneten Förderungen und Beihilfen entwickeln und bereichern können.

Das Projekt beginnt mit den Bedürfnissen, den Erwartungen und den Wünschen der Menschen mit Beeinträchtigung und dient zur Ermittlung der Hilfen, die sie benötigen.

Mein Wunsch ist, dass das Erreichte endlich Wirklichkeit werde, beginnend bei den Institutionen und all jener die verantwortlich sind, die Rechte und die Anvertrauung der Menschen mit Beeinträchtigung und deren Familien zu garantieren. Es stellt ein konkretes Instrument zur Schaffung einer neuen Form des Welfare dar, das tatsächlich den Menschen mit seiner Zukunft in die Mitte stellt und die vollständige Inklusion und aktive Teilnahme im eigenen sozialen Umfeld sicherstellt!!