Neues Register EGIDA der Vereinsmitglieder
Am Montag, den 7. März hat die online Vorstellung des neuen Registers Egida der Sachwaltervereinsmitglieder stattgefunden.
Am Montag, den 7. März hat die online Vorstellung des neuen Registers Egida der Sachwaltervereinsmitglieder stattgefunden.
Die insgesamt dreistündigen Weiterbildungstreffen richten sich an Personen, die bereits als Sachwalter tätig sind, und behandeln spezifische Themen, die für sie von Interesse sind.
Die Teilnahme an den Fortbildungen (mindestens alle zwei Jahre) ist für alle die im Landesregister der ehrenamtlichen Sachwalter eingetragen sind, verpflichtend.
Um an den Fortbildungen teilzunehmen, müssen Sie sich online unter folgendem Link anmelden
Die insgesamt dreistündigen Weiterbildungstreffen richten sich an Personen, die bereits als Sachwalter tätig sind, und behandeln spezifische Themen, die für sie von Interesse sind.
Die Teilnahme an den Fortbildungen (mindestens alle zwei Jahre) ist für alle die im Landesregister der ehrenamtlichen Sachwalter eingetragen sind, verpflichtend.
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Die insgesamt dreistündigen Weiterbildungstreffen richten sich an Personen, die bereits als Sachwalter tätig sind, und behandeln spezifische Themen, die für sie von Interesse sind.
Die Teilnahme an den Fortbildungen (mindestens alle zwei Jahre) ist für alle die im Landesregister der ehrenamtlichen Sachwalter eingetragen sind, verpflichtend.
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Die insgesamt dreistündigen Weiterbildungstreffen richten sich an Personen, die bereits als Sachwalter tätig sind, und behandeln spezifische Themen, die für sie von Interesse sind.
Die Teilnahme an den Fortbildungen (mindestens alle zwei Jahre) ist für alle die im Landesregister der ehrenamtlichen Sachwalter eingetragen sind, verpflichtend.
Um an den Fortbildungen teilzunehmen, müssen Sie sich online unter folgendem Link anmelden
Der Verein für Sachwalterschaft organisiert am 07.03.2022 von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr eine online Informationsveranstaltung (meeting), welche unser Projekt Egida vorstellt, und wobei wir die Bereitschaft der interessierten Personen kennenlernen möchten, daran teilzunehmen
Bei Nichtvorliegen der sogenannten DAT (“Patientenverfügung”, im Sinne des Gesetzes vom 22. Dezember 2017 Nr. 219) kann der Sachwalter der begünstigten Person deren vermutlichen Willen rekonstruieren, dies auch auf der Basis der Äußerungen der Person in der Vergangenheit. Diese Vorgehensweise erscheint völlig geeignet die vorgeschlagenen Behandlungen zu verweigern, ohne vorher das Vormundschaftsgericht damit zu befassen.
Das letzte Jahr hat den Verein stark bei der Realisierung des Projekts Egida beansprucht, bei welchem er zügig auf die Bedürfnisse der beeinträchtigten Personen und deren Angehörigen antworten musste, nachdem beim Gericht die Bereitschaft selbst als Sachwalter ernannt zu werden, erklärte wurde. Durch die Pandemiesituation gestalteten sich die Tätigkeiten zudem als nicht einfach.