Territoriale Beratungsschalter in der gesamten Provinz Bozen

Der Verein für Sachwalterschaft hat -dank der Unterstützung des Gemeindeverbands- die territorialen Beratungsschalter in den Gemeinden Brixen, Bruneck, Neumarkt, Schlanders und St. Ulrich wieder aufgenommen. 
Das Projekt verfolgt das Ziel allen interessierten Personen einen Informationsdienst und Beratungen über das Institut der Sachwalterschaft anzubieten, so dass  auf die steigenden Bedürfnisse zum Thema geantwortet werden kann, vor allem auch aufgrund der Schließung der Außenstellen des Landesgerichts Bozen.

Weiterbildungstreffen (IT) "Die Patientenverfügung; das sogenannte biologische Testament (Gesetz vom 22. Dezember 2017, Nr.219)"

Die insgesamt dreistündigen Weiterbildungstreffen richten sich an Personen, die bereits als Sachwalter tätig sind, und behandeln spezifische Themen, die für sie von Interesse sind.

Die Teilnahme an den Fortbildungen (mindestens alle zwei Jahre) ist für alle die  im Landesregister der ehrenamtlichen Sachwalter eingetragen sind, verpflichtend.

Um an den Fortbildungen teilzunehmen, müssen Sie sich online unter folgendem Link anmelden

 

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Weiterbildungstreffen (DT) "Die Patientenverfügung; das sogenannte biologische Testament (Gesetz vom 22. Dezember 2017, Nr.219)"

Die insgesamt dreistündigen Weiterbildungstreffen richten sich an Personen, die bereits als Sachwalter tätig sind, und behandeln spezifische Themen, die für sie von Interesse sind.

Die Teilnahme an den Fortbildungen (mindestens alle zwei Jahre) ist für alle die  im Landesregister der ehrenamtlichen Sachwalter eingetragen sind, verpflichtend.

Um an den Fortbildungen teilzunehmen, müssen Sie sich online unter folgendem Link anmelden

 

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Weiterbildungstreffen (IT) "Therapeutische Wahlmöglichkeiten und Einwilligungen zu medizinischen Behandlungen. Die Befugnisse des Sachwalters"

Die insgesamt dreistündigen Weiterbildungstreffen richten sich an Personen, die bereits als Sachwalter tätig sind, und behandeln spezifische Themen, die für sie von Interesse sind.

Die Teilnahme an den Fortbildungen (mindestens alle zwei Jahre) ist für alle die  im Landesregister der ehrenamtlichen Sachwalter eingetragen sind, verpflichtend.

Um an den Fortbildungen teilzunehmen, müssen Sie sich online unter folgendem Link anmelden

 

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Weiterbildungstreffen (DE) "Therapeutische Wahlmöglichkeiten und Einwilligungen zu medizinischen Behandlungen. Die Befugnisse des Sachwalters"

Die insgesamt dreistündigen Weiterbildungstreffen richten sich an Personen, die bereits als Sachwalter tätig sind, und behandeln spezifische Themen, die für sie von Interesse sind.

Die Teilnahme an den Fortbildungen (mindestens alle zwei Jahre) ist für alle die  im Landesregister der ehrenamtlichen Sachwalter eingetragen sind, verpflichtend.

Um an den Fortbildungen teilzunehmen, müssen Sie sich online unter folgendem Link anmelden

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Kann der Sachwalter die Verweigerung zu medizinischen Behandlungen bei Nichtvorliegen einer Patientenverfügung ausdrücken?

Bei Nichtvorliegen der sogenannten DAT (“Patientenverfügung”, im Sinne des Gesetzes vom 22. Dezember 2017 Nr. 219) kann  der Sachwalter der begünstigten Person deren vermutlichen Willen rekonstruieren, dies auch auf der Basis der Äußerungen der Person in  der Vergangenheit. Diese Vorgehensweise erscheint völlig geeignet die vorgeschlagenen Behandlungen zu verweigern, ohne vorher das Vormundschaftsgericht damit zu befassen.