Ja zur Prozesskostenhilfe im Verfahren auf Ernennung eines Sachwalters

Die Prozesskostenhilfe ist auch in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anwendbar, dass heißt auch bei dem Verfahren auf Einrichtung einer Sachwalterschaft, bei dem nicht die Pflicht auf einen Rechtsbeistand besteht.
Hinsichtlich dieser Frage hat sich der Kassationsgerichtshof mit Urteil Nr.15179/2019, welches am 04.06.2019 veröffentlicht wurde, geäußert, wobei es im gegenständlichen Verfahren um eine Ernennung eines Sachwalters für einen Angehörigen ging.

Infoabend "Sachwalterschaft in der Psychiatrie: Unterstützung oder Bevormundung?"

Der Verband Ariadne für die psychische Gesundheit aller EO organisiert, in Zusammenarbeit mit dem Verein für Sachwalterschaft, einen Informationsabend zum Thema "Sachwalterschaft in der Psychiatrie: Unterstützung oder Bevormundung?".

Die Veranstaltung findet am 28.05.2019 vom 16.45 bis 20.00 Uhr im Pastoralzentrum, Domplatz 2, Bozen statt.

Territoriale Schalterdienste zum Thema Sachwalterschaft

Ab April 2019 beginnt das Projekt der territorialen Außenstellen, welches im Jahr 2018 vom Dachverband für Soziales und Gesundheit initiiert wurde, jetzt von dem Verein für Sachwalterschaft geführt wird und vom Gemeindeverband und der Provinz Bozen unterstützt wird.

Das Projekt beabsichtigt einen Beratungsdienst und professionelle Hilfe zum Thema Sachwalterschaft in der rämlichen Nähe aller Bürger anzubieten.

Diritti in Movimento - Vorstellung der Erfahrung in Südtirol

Auf Einladung von Prof. Paolo Cendon, hatte der Verein für Sachwalterschaft die Ehre, allen regionalen Koordinatoren von "Diritti in Movimento" die Erfahrung in Südtirol auf dem Gebiet der Sachwalteschaft vorstellen zu können, insbesondere das im vergangenen Jahr verabschiedete Landesgesetz Nr. 12. Zusammen mit dem Vertreter der Autonomen Provinz Trient wurden die Leitlinien vorgestellt, die zum besseren Schutz der benachteiligten Personen zu erlassen sind.

Da Lebensprojekt von beeinträchtigten Menschen

Auf nationaler Ebene entwickelte sich in den letzten Jahren eine Bewegung, welche beabsichtigt die Idee des “Lebensprojekts” von beeinträchtigten Menschen zu verbreiten. Damit ist die Möglichkeit gemeint diesen Personen oder ihren Angehörigen ihre Bedürfnisse und Wünsche in ein eigens dafür geschaffenens Dokument festzulegen, welches integrierender Bestandteil der Identitätskarte wird, und welches beim Meldeamt der eigenen Gemeinde hinterlegt wird.