Dringlichkeitsmaßnahmen der Autonomen Provinz Bozen infolge des Covid 19 Notstandes bei Verwaltungsangelegenheiten und Steuer-/und Abgabepflichten
Die Landesregierung hatte einige außerordentliche Maßnahmen verfügt, die Erleichterungen für die Verwaltungstätigkeit und Zahlung von Steuern und Gebühren zur Folge haben. Hier einige, nicht abschließende, Informationen, die von Allgemeininteresse sein dürften.
1. Dekret Nr.4805/2020 des Generaldirektors der Autonomen Provinz Bozen vom 19.03.2020
Außerordentliche Maßnahmen im Bereich der Verwaltungsverfahren und der Informationspflichten